Samstag, 1. Juni 2013

Bizarre Argumentation








§ 3 Nr. 11 des Tierschutzgesetzes besagt: "Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist."
Gastspiel in Frankreich
Anlässlich eines Rodeos in Frankfurt/Main im Mai 2013 kam es zu interessanten Enthüllungen. Ein Rodeounternehmer gab den Medien gegenüber zu, einen Elektroschocker bei einem seiner Bullen verwendet zu haben. Er nannte das Gerät beschönigend "Viehtreiber", wohl in dem Versuch, den Effekt des Gerätes auf das Tier zu verniedlichen. ( s.a. HR Maintower Bericht über Rodeo )

Egal ob Viehtreiber, Elektrotreiber oder Elektroschocker, dem Bullen dürfte die Bezeichnung gleichgültig gewesen sein, denn ihm blieb angesichts des Stromschlages nur die Flucht. Und da er nur in Richtung Startbox fliehen konnte, hatten die Rodeoleute ihr Ziel erreicht. Das sei auch vom Amtstierarzt des Landkreises Darmstadt-Dieburg so abgesegnet worden, konnte man weiter lesen bzw. hören. Tatsächlich?

Griesheim 2009
Bei einer Pressekonferenz im Freizeitpark Fort Fun im Sommer 2012 wurde der Vorfall eingehender beschrieben. Das Tier habe nicht aus seinem Verschlag gehen wollen, sei mit Stöcken und Besenstielen traktiert worden und habe die Cowboys angegriffen (der Einsatz eines Pfosten von einem Elektrozaun, mit dem, einem Spieß ähnlich, an dem Bullen herumgestochert, wurde hier elegant unterschlagen). "Der hat doch die ganze Zeit vorher mit dem Besenstiel einen Stress gehabt ohne Ende," hieß es.  Nach dem Stromschlag sei das Tier dann wie eine Eins gelaufen.

Was für eine Logik ist das denn bitte? Man schlägt ein Tier erst mit einem Besenstiel und verursacht ihm Stress  und um ihm weiteres Leiden zu ersparen, hilft man ihm mit Stromschlägen auf den Weg.

Übrigens schreibe die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Einsatz eines Viehtreibers vor. Jeder Bauer habe so ein Teil dabei. Ach ja?

Nach Auskunft der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (seit Anfang 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG) ist das nicht so. Im Gegenteil, man fordert die Bauern zu einem schonenden und stressfreien Umgang mit Rindern auf und bietet ihnen dafür Trainingsveranstaltungen an. Selbst Stöcke als Treibmittel werden abgelehnt. Ein Stock sollte höchstens als verlängerter Arm eingesetzt werden. Und: Ein Rodeounternehmer sei kein Landwirt!

Wirklich bizarr allerdings ist, dass sich die Rodeoleute gerne als Tierretter verkaufen. Wie viele Tiere wollen sie schon vor dem Schlachter gerettet haben! Man darf gerührt sein: Unreitbare Pferde dürfen bis an ihren Lebensabend beim Rodeo nach Lust und Laune buckeln. Bullen, die die Bauern nicht mehr zur Zucht verwenden und abstoßen wollen, gehen nicht direkt zum Schlachter, sondern erst noch eine Zeit zum Rodeo. Und wenn sie nicht geeignet sind, dann eben doch über den Viehhändler zum Schlachter, denn welcher Landwirt will schon einen älteren Bullen kaufen?

Was macht einen Bullen eigentlich ungeeignet für Rodeo? Cowboys sind doch so mutig und wollen sich an wilden Tieren messen. Jedenfalls wird das immer so dargestellt. Wieso hieß es dann in einem Interview mit der "Hessenschau" am 12.05.2013 über den oben erwähnten Bullen:  "Und dann, nachdem der so aggressiv war, haben wir ihn schlachten lassen. Da waren die Tierschützer zufrieden, wir waren zufrieden. Der Bulle war, glaube ich, nicht zufrieden."

Was lernt man aus dieser Aussage? Was Stress macht, muss eben weg. Cowboys bevorzugen sanfte Tiere. Der Mythos vom wagemutigen Rodeocowboy und Tierretter ist somit gestorben - wie auch der Wilde Westen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.